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Bundespressekonferenz

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Die so genannte Bundespressekonferenz (BPK) ist ein als eingetragener Verein[wp] verfasster, organisierter Zusammenschluss von Journalisten, die ausschließlich für die deutsche Meinungswirtschaft (genannt "Presse") tätig sind und ständig aus der Bundeshauptstadt Berlin und dem Sitz wichtiger Regierungs­einrichtungen Bonn berichten, dessen Zweck einzig in der Abhaltung von Presse­konferenzen mit Vertretern der Bundesregierung, Mitgliedern von Parteien und Verbänden sowie bundes­politisch relevanten Einzelpersonen besteht.

Einschätzungen

Zitat: «Dass die Bundespressekonferenz längst zur Karikatur ihrer selbst wurde, ist bekannt: Aus dem privaten Verein von Journalisten, der die Regierung zu Pressekonferenzen einlädt und so sicherstellen sollte, dass kritische Kollegen nicht ausgeschlossen werden, ist längst eine Vorzensur-Vereinigung geworden, die dafür sorgt, dass keine kritischen Journalisten zu den Regierungs­sprechern vordringen.

Der neueste Bauchklatscher, den sich der Verein dabei geleistet hat, ist jedoch selbst für die Verhältnisse der Bundes­presse­konferenz haarsträubend.

Die Organisation mit dem Monopol für den ständigen und direkten Zugang zu den Regierungs­sprechern hat 2021 extra ihre Satzung geändert, damit sie Journalisten ohne die richtige "Haltung" aussieben kann. Henryk Broder wurde ebenso die Aufnahme verweigert wie Nachwuchs­journalisten von "Tichys Einblick" - während Journalisten vom Mainstream ein Freiticket in den Verein haben.

Florian Warweg[ext] saß früher für "Russia Today" in der Bundespresse­konferenz und ist inzwischen zu den "NachDenkSeiten" gewechselt. Nach allerlei Versuchen, ihn abzuwimmeln, sah der Mitglieds­ausschuss der Bundes­presse­konferenz offenbar keine Möglichkeit mehr - und nahm ihn auf.

Sofort gab es Widerstand aus der Bundes­presse­konferenz. Mehrere Mitglieder legten Widerspruch gegen seine Aufnahme ein. Weil er politisch nicht genehm ist. Federführend bei der Kampagne gegen Warweg war Matthias Meisner[wp]. Der ehemalige Tagesspiegel-Redakteur war bis Ende 2022 Mitglied des umstrittenen Überwachungsportals "Gegneranalyse" und ist bekannt für seine Hetze gegen Kollegen mit "falscher Haltung", darunter auch mich.

Was Warweg, der gegen die Nicht-Aufnahme klagt, nun herausbekam, hat mir erst den Atem stocken lassen und mich dann herzlich lachen lassen. Denn Warweg legt dar, dass Meisner, eine der treibenden Kräfte hinter seiner Nicht-Aufnahme, selbst die Kriterien der Bundespressekonferenz nicht mehr erfüllt und nach deren Logik gar kein Mitglied mehr sein dürfte. Zum einen, weil er nicht mehr "weit überwiegend" zu bundes­politischen Themen schreibt, wie das die Satzung vorschreibt (Warweg: "Ein Blick auf seine Website, in der er alle Artikel aufführt, bestätigt dies"). Meisner erfülle nicht die Grundvoraussetzung in der Satzung der BPK, dass man "aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik" zu berichten habe, wie Warweg auf den "NachDenkSeiten" schreibt: "Herr Meisner lebt nämlich seit Beginn 2023 vornehmlich im europäischen Ausland, genauer in Prag."

Hierzu muss man wissen, dass die Begründung für meinen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz war, dass ich nicht mehr in Berlin lebe, sondern ebenfalls im europäischen Ausland. In Montenegro.

Herrscht in der Bundespressekonferenz etwa Rassismus vor? Ist Prag ein "bevorzugtes Ausland" gegenüber "Montenegro", das nicht Mitglied in der EU ist?

Hauptpropagandist entlarvt

Warweg schreibt sehr treffend: "Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Haupt­propagandist gegen unsere Mitgliedschaft in der BPK erfüllt selbst nicht einmal die Mindest­anforderungen, die laut Satzung an den Erhalt und die Beibehaltung der Mitgliedschaft gestellt werden, dies hat aber bisher keinerlei Konsequenzen für seinen dortigen Mitgliedsstatus. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Ausschluss von Boris Reitschuster aus der BPK. Als einzige Begründung für den Rausschmiss wurde damals vom BPK-Vorstand angeführt, dass er gegen die Satzung verstoßen habe, indem er 'keine Tätigkeit aus Berlin oder Bonn für eine Firma, die in Deutschland ansässig ist', ausübe. Das auf seiner Seite angegebene Impressum weise eine Adresse in Montenegro auf."

Was nicht einmal stimmt, denn meine Seite war immer meine private Seite als Journalist, und nie steckte eine Firma dahinter. Im Impressum stand lediglich schon immer eine "c/o-Adresse", weil ich nicht will, dass jeder meine Privatadresse nachlesen kann. Aber selbst wenn - laut Bundes­presse­konferenz spielt der Sitz des Mediums, für das ein Mitglied berichtet, keinerlei Rolle - sondern nur die Staatsangehörigkeit des Journalisten und das "Berichten aus Berlin oder Bonn". Aber keines der großen Medien, das über meinen Ausschluss berichtete, hielt es für notwendig, gründlich in die Satzung der Bundes­presse­konferenz zu schauen oder mich zu fragen - wo kämen wir da hin, wenn man auch die andere Seite anhören würde?

Ich selbst habe mich über den neuen Bauchklatscher der Bundes­presse­konferenz köstlich amüsiert und bin als Mensch heilfroh, mit diesem unsäglichen Verein nichts mehr zu tun zu haben. Zuletzt hatte der Verein seine Doppelmoral offenbart, als er den Bundes­presse­ball unter das Motto Pressefreiheit gestellt hat[1] und dabei anderen Ländern genau das vorwarf, was er selbst tut - kritische Journalisten ausschließen.» - Boris Reitschuster[2]

So ist es in Deutschland: Mit dem Finger auf andere zeigen und selbst genau das tun, was sie anderen vorwerfen. Die sollen ihren eigenen verlogenen, scheinheiligen und hinterfotzigen Dreck vor ihrer Haustüre kehren.

WGvdL-Forum[3]
Kaum ist die neue Regierung im Amt, gehen die Säuberungen los.
Zitat: «Beginnt jetzt die "Säuberung", ohne rote Linien?

Gerade erreicht mich ein "Weihnachtsgeschenk: Ein Schreiben der Bundes­presse­konferenz, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich aus der Bundes­presse­konferenz ausgeschlossen wurde. Mehr dazu in Kürze nach Rücksprache mit meinem Anwalt.» - Boris Reitschuster (@reitschuster) 21. Dezember 2021[4]

Ich bekomme ja auch - ohne Begründung, ohne Rechtsmittel - keinen Presseausweis.

Die ziehen das jetzt knallhart durch, dass nur noch der "Presse" ist, der schreibt, was sie wollen.

Presse ist nur, wer keine falschen Fragen stellt.

Und dann soll ja demnächst noch kommen (habe ich in Vorbereitung), dass es einen "gemeinnützigen" Journalismus gibt, der also steuerbefreit kassieren kann. Gilt dann natürlich nur für die, die Mainstream schreiben. Weil dann wieder die Regierung festlegt, was die "Gemeinheit" ist und was man als "nützlich" betrachtet.

Hadmut Danisch[5]
Man muss sich klar machen, dass die schiere Existenz der Bundes­presse­konferenz als Verein Ausfluss kriminellen Regierungs­handelns gegen die Verfassung ist.

Weil gerade ein Leser anfragte, ob denn die Teilnahme an der Bundes­presse­konferenz jetzt auch schon ein Grundrecht ist:

Ja. Ist sie. Das ist aber nicht ganz trivial zu verstehen.

Grundsätzlich nämlich hätten die als Verein von haupt­beruflichen Journalisten erst mal ihre eigene Freiheit, nämlich als privatrechtlicher autonomer Verein und als Presse mit Pressefreiheit. Zunächst einmal hätte man keinen verfassungs­rechtlichen oder privat­rechtlichen Anspruch darauf, irgendeinem Verein beizutreten oder als Gast an irgendeiner Veranstaltung teilzunehmen.

Gemeinnützigkeit

Da sind wir aber schon im ersten Problem. Die Bundes­presse­konferenz ist als Verein als gemeinnützig eingetragen. Und steuer­rechtliche Gemeinnützigkeit[wp] bekommt man nicht, indem man irgendwas davon faselt, dass das Ergebnis doch allen nutze. Tut es ja nicht mal, die Bundes­presse­konferenz nutzt im Ergebnis nur deren Journalisten, die damit dann ihren Lebens­unterhalt verdienen, und nicht der gemeinen Gesellschaft.

Sie steht aber auch nicht jedem offen. Und damit ist der Verein tatsächlich nicht gemeinnützig, denn das würde voraussetzen, dass jeder eintreten und mitmachen kann, der dem Vereinszweck dienen kann, und damit jeder, der dem Pressebegriff unterliegt. Tatsächlich aber sind die Beitritts­vor­aussetzungen deutlich enger als der Pressebegriff gefasst.

Beispielsweise kommt es für die verfassungs­rechtliche Pressetätigkeit überhaupt nicht darauf an, ob sie haupt- oder neben­beruflich oder überhaupt erwerbsmäßig erfolgt. Die aber setzen das nicht nur voraus, sondern beschränken das auch auf örtliche Journalisten. Sie sind also nicht deckungsgleich mit dem Pressebegriff und damit im steuer­rechtlichen Sinne nicht gemeinnützig, weil nicht jeder beitreten und mitmachen kann.

Ich hätte da erhebliche Zweifel, ob die damit in den Bereich der Gemein­nützigkeit fallen.

Pressefreiheit

Grundsätzlich setzt die Pressefreiheit eine gewisse Gleichbehandlung voraus. Es darf niemand bevorzugt, oder wie man politisch so gerne sagt, "privilegiert" werden.

Das heißt noch nicht, dass man automatisch in deren Konferenzen darf, denn wie man seine Pressefreiheit tatsächlich ausübt, bleibt einem überlassen, die können sich auch in (nicht gemein­nützigen) Vereinen zusammen­schließen.

Das Problem fängt da an, wo man nicht mehr dieselben Möglichkeiten hat, wenn man nicht in der Bundes­presse­konferenz ist.

  • Versucht mal, vergleichbare Räumlichkeiten in Regierungsnähe zu bekommen.
  • Versucht mal, die Pressesprecher für genauso lange Zeit zu Euch einzuladen.
  • Versucht mal, überhaupt eine Antwort von den Presse­sprechern zu bekommen, die dort auftreten.

Das eigentliche Probleme ist nämlich nicht, dass die Bundes­presse­konferenz als Verein nicht jeden reinlässt, weil sie als Verein ja auch privatrechtlich und nicht grundrechts­verpflichtet ist.

Das eigentliche Problem ist, dass der Regierungs­sprecher mit seinen Leuten dort überhaupt hingeht.

Damit nämlich bevorzugt er verfassungs­widrig Teile der Presse, und das darf er eben nicht. Man lagert das aber in das Privatrecht aus, indem man die Entscheidung darüber, wem die Regierung als Presse zur Verfügung steht, in das privat­rechtliche Vereinsrecht und deren nicht ohne weiteres justiziable Aufnahme­entscheidungen auslagert.

Und genau das, nämlich die Flucht der Regierung in das Privatrecht, um Handeln aus ihrer Verfassungs­pflicht herauszunehmen, ist verfassungs­widrig. Da gibt es ein Verfassungs­gerichts­urteil, ich glaube, es war zum Flughafen Frankfurt. Der zwar auch privat­rechtlich organisiert ist, aber trotzdem das Demonstrations­recht achten musste, weil es um Regierungs­handeln ging, das sich der Grundrechts­verpflichtung nicht entziehen kann.

In dem Moment, in dem nicht mehr jeder bei der Bundes­presse­konferenz teilnehmen kann, dürfen die Regierung und ihre Presse­sprecher verfassungs­rechtlich dort eigentlich nicht mehr oder nur noch unter der Bedingung überhaupt erscheinen, wenn sie dafür sorgen, dass andere die gleichen Chancen haben und nicht benachteiligt sind.

Das könnten sie aber nicht, selbst wenn sie es täten, weil sie ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein können. Selbst wenn sie dann weitergehen zu einem anderen Ort, ist nicht nur nicht gewährleistet, dass sie dort genauso redsam sind, sondern vor allem ist es später, man also im Wettbewerb benachteiligt, was ebenfalls unzulässig ist.

Ich halte diese Form der Bundes­presse­konferenz im Zusammenspiel mit der Regierung deshalb für verfassungs­widrig (und steuer­rechts­widrig),

Und es riecht eben danach, als sei die Bundes­presse­konferenz nur eine Art Verfassungs­bruch­dienst­leister und -strohmann für die Regierung, denn wenn die Regierung alle, die unter den Pressebegriff fallen, fair und gleichmäßig behandeln würde, entfiele für die Bundes­presse­konferenz der Vereinszweck.

Nachtrag: Es ist in der Rechtsprechung auch geklärt und eindeutig, dass auch privat­rechtliche Unternehmen dann Grundrechts­bindungen unterliegen, wenn sie für die Regierung handeln und diese bei der Erfüllung hoheitlichen Aufgaben unterstützen.

Genau das könnte man auch in der Bundes­presse­konferenz sehen, nämlich ein privat­rechtliches Unternehmen, das hoheitliche oder der Regierung zukommende Aufgaben für diese übernimmt und damit selbst der Grund­rechts­bindung aus der Pressefreiheit und der Offenheit des Pressebegriffs unterliegt.

– Hadmut Danisch[6]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise