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Die journalistisch tätigen deutschen Bürger Thomas Röper und Alina Lipp wurden von der EUdSSR wegen unbotmäßiger Berichterstattung sanktioniert:
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Bundespressekonferenz
Die so genannte Bundespressekonferenz (BPK) ist ein als eingetragener Verein[wp] verfasster, organisierter Zusammenschluss von Journalisten, die ausschließlich für die deutsche Meinungswirtschaft (genannt "Presse") tätig sind und ständig aus der Bundeshauptstadt Berlin und dem Sitz wichtiger Regierungseinrichtungen Bonn berichten, dessen Zweck einzig in der Abhaltung von Pressekonferenzen mit Vertretern der Bundesregierung, Mitgliedern von Parteien und Verbänden sowie bundespolitisch relevanten Einzelpersonen besteht.
Einschätzungen
So ist es in Deutschland: Mit dem Finger auf andere zeigen und selbst genau das tun, was sie anderen vorwerfen. Die sollen ihren eigenen verlogenen, scheinheiligen und hinterfotzigen Dreck vor ihrer Haustüre kehren. | ||
– WGvdL-Forum[3] |
Kaum ist die neue Regierung im Amt, gehen die Säuberungen los.
Ich bekomme ja auch - ohne Begründung, ohne Rechtsmittel - keinen Presseausweis. Die ziehen das jetzt knallhart durch, dass nur noch der "Presse" ist, der schreibt, was sie wollen. Presse ist nur, wer keine falschen Fragen stellt. Und dann soll ja demnächst noch kommen (habe ich in Vorbereitung), dass es einen "gemeinnützigen" Journalismus gibt, der also steuerbefreit kassieren kann. Gilt dann natürlich nur für die, die Mainstream schreiben. Weil dann wieder die Regierung festlegt, was die "Gemeinheit" ist und was man als "nützlich" betrachtet. | ||
– Hadmut Danisch[5] |
Man muss sich klar machen, dass die schiere Existenz der Bundespressekonferenz als Verein Ausfluss kriminellen Regierungshandelns gegen die Verfassung ist.
Weil gerade ein Leser anfragte, ob denn die Teilnahme an der Bundespressekonferenz jetzt auch schon ein Grundrecht ist: Ja. Ist sie. Das ist aber nicht ganz trivial zu verstehen. Grundsätzlich nämlich hätten die als Verein von hauptberuflichen Journalisten erst mal ihre eigene Freiheit, nämlich als privatrechtlicher autonomer Verein und als Presse mit Pressefreiheit. Zunächst einmal hätte man keinen verfassungsrechtlichen oder privatrechtlichen Anspruch darauf, irgendeinem Verein beizutreten oder als Gast an irgendeiner Veranstaltung teilzunehmen. Gemeinnützigkeit Da sind wir aber schon im ersten Problem. Die Bundespressekonferenz ist als Verein als gemeinnützig eingetragen. Und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit[wp] bekommt man nicht, indem man irgendwas davon faselt, dass das Ergebnis doch allen nutze. Tut es ja nicht mal, die Bundespressekonferenz nutzt im Ergebnis nur deren Journalisten, die damit dann ihren Lebensunterhalt verdienen, und nicht der gemeinen Gesellschaft. Sie steht aber auch nicht jedem offen. Und damit ist der Verein tatsächlich nicht gemeinnützig, denn das würde voraussetzen, dass jeder eintreten und mitmachen kann, der dem Vereinszweck dienen kann, und damit jeder, der dem Pressebegriff unterliegt. Tatsächlich aber sind die Beitrittsvoraussetzungen deutlich enger als der Pressebegriff gefasst. Beispielsweise kommt es für die verfassungsrechtliche Pressetätigkeit überhaupt nicht darauf an, ob sie haupt- oder nebenberuflich oder überhaupt erwerbsmäßig erfolgt. Die aber setzen das nicht nur voraus, sondern beschränken das auch auf örtliche Journalisten. Sie sind also nicht deckungsgleich mit dem Pressebegriff und damit im steuerrechtlichen Sinne nicht gemeinnützig, weil nicht jeder beitreten und mitmachen kann. Ich hätte da erhebliche Zweifel, ob die damit in den Bereich der Gemeinnützigkeit fallen. Pressefreiheit Grundsätzlich setzt die Pressefreiheit eine gewisse Gleichbehandlung voraus. Es darf niemand bevorzugt, oder wie man politisch so gerne sagt, "privilegiert" werden. Das heißt noch nicht, dass man automatisch in deren Konferenzen darf, denn wie man seine Pressefreiheit tatsächlich ausübt, bleibt einem überlassen, die können sich auch in (nicht gemeinnützigen) Vereinen zusammenschließen. Das Problem fängt da an, wo man nicht mehr dieselben Möglichkeiten hat, wenn man nicht in der Bundespressekonferenz ist.
Das eigentliche Probleme ist nämlich nicht, dass die Bundespressekonferenz als Verein nicht jeden reinlässt, weil sie als Verein ja auch privatrechtlich und nicht grundrechtsverpflichtet ist. Das eigentliche Problem ist, dass der Regierungssprecher mit seinen Leuten dort überhaupt hingeht. Damit nämlich bevorzugt er verfassungswidrig Teile der Presse, und das darf er eben nicht. Man lagert das aber in das Privatrecht aus, indem man die Entscheidung darüber, wem die Regierung als Presse zur Verfügung steht, in das privatrechtliche Vereinsrecht und deren nicht ohne weiteres justiziable Aufnahmeentscheidungen auslagert. Und genau das, nämlich die Flucht der Regierung in das Privatrecht, um Handeln aus ihrer Verfassungspflicht herauszunehmen, ist verfassungswidrig. Da gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil, ich glaube, es war zum Flughafen Frankfurt. Der zwar auch privatrechtlich organisiert ist, aber trotzdem das Demonstrationsrecht achten musste, weil es um Regierungshandeln ging, das sich der Grundrechtsverpflichtung nicht entziehen kann. In dem Moment, in dem nicht mehr jeder bei der Bundespressekonferenz teilnehmen kann, dürfen die Regierung und ihre Pressesprecher verfassungsrechtlich dort eigentlich nicht mehr oder nur noch unter der Bedingung überhaupt erscheinen, wenn sie dafür sorgen, dass andere die gleichen Chancen haben und nicht benachteiligt sind. Das könnten sie aber nicht, selbst wenn sie es täten, weil sie ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein können. Selbst wenn sie dann weitergehen zu einem anderen Ort, ist nicht nur nicht gewährleistet, dass sie dort genauso redsam sind, sondern vor allem ist es später, man also im Wettbewerb benachteiligt, was ebenfalls unzulässig ist. Ich halte diese Form der Bundespressekonferenz im Zusammenspiel mit der Regierung deshalb für verfassungswidrig (und steuerrechtswidrig), Und es riecht eben danach, als sei die Bundespressekonferenz nur eine Art Verfassungsbruchdienstleister und -strohmann für die Regierung, denn wenn die Regierung alle, die unter den Pressebegriff fallen, fair und gleichmäßig behandeln würde, entfiele für die Bundespressekonferenz der Vereinszweck. Nachtrag: Es ist in der Rechtsprechung auch geklärt und eindeutig, dass auch privatrechtliche Unternehmen dann Grundrechtsbindungen unterliegen, wenn sie für die Regierung handeln und diese bei der Erfüllung hoheitlichen Aufgaben unterstützen. Genau das könnte man auch in der Bundespressekonferenz sehen, nämlich ein privatrechtliches Unternehmen, das hoheitliche oder der Regierung zukommende Aufgaben für diese übernimmt und damit selbst der Grundrechtsbindung aus der Pressefreiheit und der Offenheit des Pressebegriffs unterliegt. |
– Hadmut Danisch[6] |
Einzelnachweise
- ↑ Boris Reitschuster: Bundesheuchlerball der Bundespropagandakonferenz: Doppelmoral im Quadrat in edlem Ambiente im Berliner Adlon, 20. April 2023
- ↑ Boris Reitschuster: Bundespressekonferenz stolpert über eigene Doppelmoral: Gleicher und Gleichere - eine köstliche Posse, 2. Juli 2023
- ↑ WGvdL-Forum: Bundespressekonferenz stolpert über eigene Doppelmoral, Marvin am 2. Juli 2023 - 08:35 Uhr
- ↑ Twitter: @reitschuster - 21. Dezember 2021 - 15:41 Uhr
- ↑ Hadmut Danisch: Bundespressekonferenz, Ansichten eines Informatikers am 21. Dezember 2021
- ↑ Hadmut Danisch: Die Bundespressekonferenz als Auslagerung verfassungswidrigen Regierungshandelns in das Privatrecht, Ansichten eines Informatikers am 21. Dezember 2021
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Bundespressekonferenz