Information icon.svg WikiMANNia hat in 362 Tagen seinen 18. Geburtstag.. Geburtstag.
"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." - Mahatma Gandhi
Jugendschutz Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Unterstützen Sie eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde. Donate Button.gif

Verfassungswidrigkeit

Aus WikiMANNia
(Weitergeleitet von Verfassungswidrig)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Staat » Recht » Staatsrecht » Verfassungswidrigkeit

Der Begriff Verfassungswidrigkeit bezeichnet ein Eigenschaftsmerkmal politischer Parteien, welches sich dadurch kennzeichnet, dass dieselben nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21 Abs. 2 GG). Die Verfassungswidrigkeit stellt das Bundesverfassungsgericht fest (Art. 21 Abs. 4 GG; § 13 Nr. 2 BVerfGG).

Hintergrund

Zitat: «Es gibt doch diesen Fall des Professors Martin Wagener, den der Verfassungsschutz absägte, weil er von einem ethnisch-kulturellen Volksbegriff sprach.[1]

Das sei "verfassungswidrig", eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Denn wer Deutscher, wer "Volk" sei, das bestimme nur die Inhaberschaft des Deutschen Passes, mithin die aktuell regierende Politik samt ihrer Willkür. Man kennt das:

  • Pressefreiheit – ja, natürlich, selbstverständlich! Aber wer Presse ist und das Grundrecht überhaupt hat, das bestimmt die Regierung.
  • Wissenschaftsfreiheit – ja, natürlich, selbstverständlich! Aber wer Wissenschaftler ist und das Grundrecht überhaupt hat, das bestimmt die Regierung.
  • Meinungsfreiheit – ja, natürlich, selbstverständlich! Aber was eine Meinung ist und überhaupt eine Meinung ist, das bestimmt die Regierung.

Und jetzt bestimmt die Regierung eben auch, wer "Deutscher" ist. So gesteuert wie die Planwirtschaft der DDR. Wie die Zutaten eines Eintopfes.

Dabei wird die Staatstreue, genauer gesagt, die Doktrintreue zur aktuellen Regierungsdoktrin inzwischen über die Lehr- und Forschungs­freiheit gestellt, als deren Schranke aufgefasst. Freiheit ja, aber nur, solange es die Regierung nicht stört. Was im Ergebnis die völlig Abschaffung der Freiheit ist, weil man sie nur dann in Anspruch nehmen darf, wenn man sie gar nicht braucht. Sobald man sie als Abwehrrecht gegen den Staat braucht, ist sie weg, weil das Staatsinteresse überwiege.» - Hadmut Danisch[2]

Einzelnachweise

  1. Klaus Ferdinand Gärditz: BVerwG zur Wissenschaftsfreiheit: Soll ein Vertreter des ethnischen Volksbegriffes deutsche Nachrichtendienstler ausbilden?, FAZ am 21. Januar 2026
    Anreißer: Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil im Fall Martin Wagener gefällt. Die Ausführungen der Richter zur Wissenschafts­freiheit sind ähnlich problematisch wie Wageners politik­wissenschaftliche Verfassungslehre.
  2. Hadmut Danisch: "Wir waren das Volk!", Ansichten eines Informatikers am 22. Januar 2026

Querverweise

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!