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Verfassungswidrigkeit
Der Begriff Verfassungswidrigkeit bezeichnet ein Eigenschaftsmerkmal politischer Parteien, welches sich dadurch kennzeichnet, dass dieselben nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21 Abs. 2 GG). Die Verfassungswidrigkeit stellt das Bundesverfassungsgericht fest (Art. 21 Abs. 4 GG; § 13 Nr. 2 BVerfGG).
Hintergrund
| Zitat: | «Es gibt doch diesen Fall des Professors Martin Wagener, den der Verfassungsschutz absägte, weil er von einem ethnisch-kulturellen Volksbegriff sprach.[1]
Das sei "verfassungswidrig", eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Denn wer Deutscher, wer "Volk" sei, das bestimme nur die Inhaberschaft des Deutschen Passes, mithin die aktuell regierende Politik samt ihrer Willkür. Man kennt das:
Und jetzt bestimmt die Regierung eben auch, wer "Deutscher" ist. So gesteuert wie die Planwirtschaft der DDR. Wie die Zutaten eines Eintopfes. Dabei wird die Staatstreue, genauer gesagt, die Doktrintreue zur aktuellen Regierungsdoktrin inzwischen über die Lehr- und Forschungsfreiheit gestellt, als deren Schranke aufgefasst. Freiheit ja, aber nur, solange es die Regierung nicht stört. Was im Ergebnis die völlig Abschaffung der Freiheit ist, weil man sie nur dann in Anspruch nehmen darf, wenn man sie gar nicht braucht. Sobald man sie als Abwehrrecht gegen den Staat braucht, ist sie weg, weil das Staatsinteresse überwiege.» - Hadmut Danisch[2] |
Einzelnachweise
- ↑ Klaus Ferdinand Gärditz: BVerwG zur Wissenschaftsfreiheit: Soll ein Vertreter des ethnischen Volksbegriffes deutsche Nachrichtendienstler ausbilden?, FAZ am 21. Januar 2026
- Anreißer: Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil im Fall Martin Wagener gefällt. Die Ausführungen der Richter zur Wissenschaftsfreiheit sind ähnlich problematisch wie Wageners politikwissenschaftliche Verfassungslehre.
- ↑ Hadmut Danisch: "Wir waren das Volk!", Ansichten eines Informatikers am 22. Januar 2026
Querverweise
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Verfassungswidrigkeit
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